11 rechtliche Tipps und Hinweise für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen

Insiderwissen | Die Bürokratie

Übersicht

Teilen Sie diesen Artikel

Mit der Eröffnung eines Hotels oder einer Ferienwohnung gehen viele Rechtsfragen einher. In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetzmäßigkeiten, Vorschriften und Bestimmungen, die Sie unbedingt beachten sollten.

Wir haben für Sie eine Liste mit den wichtigsten Rechtsgrundlagen zusammengestellt, um rechtliche Schwierigkeiten vor der Eröffnung Ihrer Unterkunft zu vermeiden.

1. Steuern und Abgaben

Ganz gleich ob Sie eine private oder gewerbliche Vermietung haben, die Einnahmen müssen Sie beim Finanzamt angeben. Eine Gewerbesteuerpflicht besteht ab einem jährlichen Ertrag von 24.500 Euro. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass Ihre Vermietung gewerblich einzuordnen ist. Unter dieser Grenze hängt die Anmeldung des Gewerbes von verschiedenen Aspekten ab, wie der erzielte Umsatz, zusätzliche Tätigkeiten im Rahmen der Vermietung oder die Lage der Unterkunft. Falls Sie sich unsicher sind, empfehlen wir einen Steuerberater hinzuzuziehen oder sich beim Finanzamt oder der Stadtverwaltung zu informieren. Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben und geringe Jahresumsätze erzielen, können Sie sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen und es wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die Einkünfte geben Sie in der jährlichen Steuererklärung an. Erzielen Sie höhere Umsätze, sind Sie als Vermieter verpflichtet die Umsatzsteuer auf der Rechnung aufzuweisen.

2. Baugenehmigungen

Auch wenn Sie bei der Einrichtung Ihres Gasthauses den Grundriss der Räumlichkeiten nicht ändern müssen, ist möglicherweise dennoch die Beantragung einer Nutzungsänderung Ihrer Unterkunft erforderlich. Das ist abhängig von einer Reihe von Faktoren, einschließlich der Anzahl der Gäste, die Sie unterbringen können oder ob Sie als Eigentümer mit dort wohnen werden. Eine Auskunft über das Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie beim zuständigen Bauamt.

3. Bauvorschriften

Die Mindestgrößen eines Zimmers sind gesetzlich durch die Bauvorschriften der Länder festgelegt. Ein Einzelzimmer muss eine Größe von mindestens 8 Quadratmeter haben. Dabei handelt es sich um den reinen Wohnraum, ohne Badezimmer. Ein Doppelzimmer soll mindestens über 12 Quadratmeter verfügen, einschließlich einer im Raum gelegenen Toilette oder eines Badezimmers.

4. Brandschutz

Die Brandschutzverordnungen sind nicht auf Landes- oder Bundesebene festgelegt, sondern variieren meist von Kommune zu Kommune. Die Regulierungen hängen von der Kategorie Ihrer Unterkunft ab. Grundsätzlich gelten striktere Bestimmungen für einen „Sonderbau“, also für die private Vermietung eines Zimmers. Dennoch fällt es meist schwer, Ihre Unterkunft einer Kategorie zuzuordnen. Wir raten Ihnen einen Fachanwalt hinzuzuziehen, um sich rechtlich abzusichern.

5. Verkehrssicherungspflicht

Als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung für Ihre Unterkunft. So müssen Sie Schutzvorkehrungen treffen, dass keine Gefahr von Ihrer Unterkunft ausgeht. Stellen Sie sicher, dass Ihre Wege gefahrenlos begehbar sind, keine Dachziegel herabfallen, Stolpergefahren vermieden werden und Außentreppen mit Geländer versehen sind. Andernfalls kann es im Falle eines Unfalls zu teuren Schadensersatzansprüchen kommen.

6. Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Im Jahr 2005 wurde das Gaststättengesetz zugunsten der Vermieter geändert. Auch ohne eine gaststättenrechtliche Erlaubnis dürfen Sie Ihren Gästen Getränke und Speisen anbieten. Eine Konzessionspflicht besteht nur dann, wenn Sie Gäste bewirten, die Sie nicht beherbergen. Richten Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt Ihres Wohnbezirks.

7. Rauchverbot

Seit 2007 ist das Rauchen in öffentlichen Innenräumen verboten. Damit ist das Rauchen in den Gemeinschaftsräumen wie Fluren, Lounges und Speisesälen Ihres Gasthauses untersagt. Dennoch unterscheidet sich die Gesetzeslage je nach Bundesland. In einigen Bundesländern ist das Rauchen in kleinen Einraumkneipen immer noch erlaubt.  Sie als Eigentümer entscheiden jedoch selbst, ob es Gästen erlaubt ist im Zimmer zu rauchen. Ein Rauchverbot müssen Sie in Ihrem Mietvertrag oder den AGB erteilen.

8. Versicherungen

Es gibt eine Vielzahl an Versicherungen, die Ihnen einen umfangreichen Schutz im Falle eines Schadens bieten. Ob nun Wohngebäudeversicherungen, Rechtsschutz, eine Inhaltsversicherung, Haftpflichtversicherung oder Betriebsausfallversicherung. Gehen Sie kein Risiko ein, damit Sie nicht auf den hohen Kosten eines Wasserrohrbruchs oder Einbruchs sitzen bleiben. Gleichzeitig sollten Sie sich nicht überversichern und zu viele Verträge abschließen. Lassen Sie sich intensiv für eine umfassende Absicherung beraten, die auf Ihr Business abgestimmt ist.

9. Impressumspflicht

Wenn Sie für Ihr Business eine Webseite erstellt haben, unterliegen Sie der Impressumspflicht. Sie sind verpflichtet Ihre persönlichen Daten in Ihrem Impressum festzuhalten, damit Ihr Kunde auch weiß mit wem er es zu tun hat. Dies gilt jedoch nicht alleine für die Homepage der Vermietung, sondern auch für weitere Plattformen, wie Instagram oder Facebook. Stellen Sie sicher, ein vollständiges Impressum zu haben, um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden.

Anzugeben sind:

  • Name und Anschrift Ihrer Unternehmung
  • Mailadresse
  • Die Rechtsform bei juristischen Personen

Die genauen Anforderungen können Sie in § 5 des Telemediengesetzes nachlesen.

10. Preisangabeverodnung

Als Vermieter von Ferienwohnungen sind Sie verpflichtet immer den Endpreis Ihrer Unterkunft zu kommunizieren. Der Endpreis umfasst alle Kosten, die für den Mieter anfallen, wie die Reinigung, Heizung oder Wasser. Werden die Nebenkosten verbrauchsabhängig abgerechnet, müssen Sie nicht vorab im Mietpreis kalkuliert werden. Auch optionale Leistungen dürfen gesondert aufgeführt werden, wie beispielsweise eine Endreinigung durch den Mieter oder eine zu zahlende Gebühr, wenn der Vermieter sie übernimmt. Kurtaxen sind kein Bestandteil der Leistungserbringung und dürfen deshalb gesondert ausgewiesen werden.

11. Vermeiden Sie Doppelbuchungen

Haben Sie die Verfügbarkeiten Ihrer Ferienwohnungen stets im Auge? Sie bestätigen eine Buchung und realisieren zu spät, dass das Zimmer bereits belegt ist und Sie die Leistung nicht erfüllen können. Durch Doppelbuchungen machen Sie sich schadensersatzpflichtig. Im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar Betrug vorgeworfen werden.

Wir helfen Ihnen dabei den Überblick zu behalten und sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren – Ihren Kunden! Informieren Sie sich über unsere preisgekrönte Buchungssoftware eviivo mit der Sie Doppelbuchungen vermeiden und Ihre Auslastung maximieren.

Melden Sie sich für eine kurze Demonstration
von einem unserer freundlichen Experten an.

Vereinbaren Sie eine Demo

Übersicht

Teilen Sie diesen Artikel