22 Oktober 2025

Rechtssicher und entspannt durch jede Steuerprüfung – So einfach gelingt Fiskalisierung in Ihrem Hotel

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Von eviivo und DEHOGA Schleswig-Holstein

Wer ein kleines Hotel, eine Pension oder eine Ferienwohnung betreibt, weiß: Neben Gästebetreuung, Buchungsorganisation und Alltagsbetrieb gibt es auch eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben zu erfüllen. Besonders die Fiskalisierung, also die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung und Protokollierung von Kassenvorgängen, ist seit einigen Jahren ein zentrales Thema im Gastgewerbe. 

Fiskalisierung klingt erstmal nach trockenem Paragraphenwerk – für uns Gastronomen und Hoteliers in Schleswig-Holstein aber ist es vor allem Rechtssicherheit ohne Stress. Gerade in kleineren Betrieben ist es oft eine Herausforderung, alle gesetzlichen Vorgaben sauber umzusetzen – und trotzdem den Betrieb rund laufen zu lassen.“ – Andreas Tedsen, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Schleswig-Holstein

Ein klarer Vorteil: Wer die Anforderungen der Fiskalisierung konsequent umsetzt, kann bei Steuerprüfungen deutlich entspannter bleiben und vermeidet teure Nachzahlungen. 

Was bedeutet Fiskalisierung? 

Fiskalisierung bezeichnet alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen Staaten sicherstellen, dass jede Transaktion korrekt erfasst und den Steuerbehörden gemeldet wird. 

In Deutschland regelt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) seit 2020, dass elektronische Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Diese TSE protokolliert, signiert und speichert jeden Kassenvorgang manipulationssicher. Das geschieht entweder hardwarebasiert direkt im Kassengerät oder cloudbasiert über einen Online-Dienst. 

Warum ist das im Gastgewerbe wichtig? 

Gerade Hotelbetriebe arbeiten mit vielen einzelnen Zahlungen: Übernachtungen, Frühstück, Zusatzleistungen wie Fahrradausleihe oder Wellnessangebote. Ohne TSE besteht das Risiko, dass Transaktionsdaten bei einer Steuerprüfung nicht vollständig oder korrekt vorliegen. Das kann zu Bußgeldern oder Schätzungen durch das Finanzamt führen.  

Mit einer rechtskonformen Lösung hingegen werden alle Vorgänge automatisch gesichert und bei Bedarf jederzeit nachvollziehbar dokumentiert – ein entscheidender Vorteil für stressfreie Betriebsprüfungen. 

Die wichtigsten Grundlagen der KassenSichV in Deutschland 

In Deutschland regelt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) die Anforderungen an elektronische Kassensysteme. Seit 2020 gilt: 

  • Jedes Kassensystem muss mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. 
  • Alle Transaktionen müssen sicher protokolliert, signiert und unveränderbar gespeichert werden. 
  • Für jede Transaktion ist ein Beleg auszustellen – entweder in Papierform oder digital. 
  • Seit Januar 2025 gilt zusätzlich eine Meldepflicht: Betriebe müssen ihre Systeme inklusive TSE-Daten beim Finanzamt registrieren. 

Diese Anforderungen gelten für alle Betriebe mit elektronischen Aufzeichnungssystemen – unabhängig von der Größe und besonders für das Gastgewerbe, da hier viele Bargeldtransaktionen stattfinden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Bußgelder und unangenehme Prüfungen.  

So vermeiden Sie als Hotelier Steuerstress 

  • Alle Transaktionen konsequent über das Kassensystem abwickeln 
  • Belege korrekt und vollständig ausgeben 
  • Bei Systemänderungen oder TSE-Austausch sofortige Meldung an das Finanzamt
  • Prüfen, ob die TSE den aktuellen gesetzlichen Standards entspricht 

Wer diese Punkte erfüllt, hat bei einer Umsatzsteuer-Nachschau oder Betriebsprüfung alle Nachweise griffbereit – digital, transparent und rechtssicher. 

Cloud- vs. Hardware-TSE

Hardware-TSEs sind weiterhin erlaubt, erfordern jedoch mehr Wartung und sind weniger flexibel. Kleine Hotels und Pensionen profitieren besonders von cloudbasierten TSEs: 

  • Keine zusätzliche Hardware nötig 
  • Automatische Updates und einfache Skalierung bei Wachstum 
  • Flexible Nutzung auch auf mobilen Geräten wie Tablets 

Integration als Komplettlösung 

Für kleine Unterkunftsbetriebe kann es besonders sinnvoll sein, Buchungs- und Verwaltungsvorgänge direkt mit der Fiskalisierung zu verknüpfen. So werden Reservierungen, Zahlungen und steuerrelevante Dokumentationen in einem System zusammengeführt. 

Eine moderne, cloudbasierte Plattform wie eviivo erfüllt genau diese Anforderungen: 
Die eviivo Suite integriert nahtlos eine zertifizierte Cloud-TSE von fiskaly, sodass alle Kassenvorgänge gesetzeskonform gespeichert und einfach abrufbar sind. Gleichzeitig profitieren Gastgeber von Funktionen wie digitaler Rechnungsstellung, einem Online-Buchungskalender und einem Channel Manager mit einheitlichem Gästemanagement

So lässt sich der komplette Betrieb – vom ersten Gästekontakt bis zur steuerkonformen Abrechnung – digital, effizient und sicher steuern. 

Fazit

Fiskalisierung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung, Transparenz und Rechtssicherheit. Wer auf eine moderne, cloudbasierte Lösung setzt, spart Zeit, vermeidet Fehler und bleibt steuerlich auf der sicheren Seite.

Oder, wie es Andreas Tedsen sagt: „Umso schöner, dass wir als DEHOGA Schleswig-Holstein einen Partner an unserer Seite haben, der unsere Mitglieder umfassend unterstützt. Ob digitale Cloud-TSE, sichere Belegerstellung oder einheitliche Abläufe – hier wird alles so unkompliziert wie ein frisches Fischbrötchen am Hafen: funktioniert einfach.“

Wer sein Hotelmanagement digitalisieren und gleichzeitig alle Fiskalisierungspflichten erfüllen möchte, findet mit eviivo eine praxisnahe Komplettlösung. Dabei haben Hoteliers folgende Vorteile: 

  • Manipulationssichere, gesetzeskonforme Aufzeichnung aller Transaktionen 
  • Keine Hardware erforderlich – Updates laufen automatisch 
  • Direkter Datenexport für Steuerberater oder Finanzprüfungen 
  • Einfache Bedienung und volle Transparenz über Umsätze und Zahlungen 

Mit dieser Unterstützung können unsere Betriebe Steuerprüfungen gelassen entgegenblicken und sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren: zufriedene Gäste, ein gut laufender Betrieb und ein „Moin!“ am Morgen. Weniger Papierkram, mehr Zeit für die Gäste – so muss das sein!“ – Andreas Tedsen, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Schleswig-Holstein

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